NEBENKOSTEN & RÜCKTRITT

Informationen über das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (kurz FAGG) zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie:

Diese Richtlinie ist am 13.06.2014 in Kraft getreten und bedeutet, dass Sie als Konsument innerhalb von 14 Tagen ein Rücktrittsrecht – ohne Angabe von Gründen – haben. Das betrifft Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz geschlossen wurden.

Aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte informieren wir Sie vor unserem Tätigwerden als Immobilienmakler über den Umfang unserer Maklerdienstleistung sowie die Ihnen zustehenden Rechte.

Sofern Sie als Kunde nicht 2 Wochen auf einen Besichtigungstermin warten möchten, können Sie mit wenigen Klicks unsere Bedingungen akzeptieren und alle Detailinformationen zur Immobilie ansehen.

Wir weisen darauf hin, dass das Vermittlungshonorar erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbots zu leisten ist und nicht mit Unterfertigung der Widerrufsbelehrung. Eine Besichtigung der Immobilie ist nach wie vor unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) stellt nähere Informationen ebenfalls hier zur
Verfügung: Verbraucherrechte NEU